Nicht verheiratet zu sein bedeutete für die Frauen in der damaligen Zeit, von vornherein am Rande der Gesellschaft zu leben. Ein uneheliches Kind zur Welt zu bringen war nicht nur eine Schandtat sondern auch eine Straftat, ein sogenanntes „Unzuchtsvergehen“ das mit einer „Scortationsstrafe“ belegt wurde: 20 Gulden für die erste Schwängerung, 40 für die nächste usw. Arme Frauen konnten der Strafe allerdings dann entgehen, wenn sie ihr Kind im Tübinger Klinikum oder im Katharinenhospital entbinden ließen. Das war bei den Frauen jedoch gefürchtet, sie waren dort „Anschauungsmaterial“ für den Unterricht der jungen Ärzte.